Radverkehrsförderung;
Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm "Stadt und Land"

Radweg1

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Mittel für den Radverkehr aufgestockt. Aus einem mit den Ländern abgestimmten Sonderprogramm „Stadt und Land“ können Kommunen Bundesmittel für Radverkehrsinfrastrukturprojekte erhalten. Für das Programm stehen bis 2023 insgesamt rund 660 Mio. Euro bereit. Auf Sachsen-Anhalt entfallen davon 3,8 % bzw. 25,08 Mio. Euro.

Die Verwendung der Finanzhilfen erfolgt unter Beachtung der zwischen Bund und Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung. Die Länder haben beim Einsatz der Mittel die in der Vereinbarung festgelegten Regularien zu beachten und in ihren Förderverfahren umzusetzen.

Die Mittel sollen für Investitionen eingesetzt werden, die ohne die Finanzhilfen des Bundes erst nach dem Jahr 2023 oder überhaupt nicht getätigt würden.

Bei der Mittelverwendung haben die Länder auf eine angemessene Verteilung zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu achten.

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 %. Der erhöhte Fördersatz wird ersten Informationen zufolge landesweit gelten.

Die Finanzhilfen des Bundes können u. a. eingesetzt werden für:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr.

Auf Nachfrage haben wir vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) erfahren, dass aktuell Einzelheiten zum Förderverfahren des Landes geklärt werden. Voraussichtlich Mitte Februar 2021 werden die Antragsunterlagen fertiggestellt und online verfügbar sein. Das Ministerium plant zudem, interessierte Gemeinden und Landkreise zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, um Einzelheiten des Antragsverfahrens vorzustellen und zu erläutern.

Grundsätzliche Fragen können schon jetzt an das Ministerium

radverkehrskoordination@mlv.sachsen-anhalt.de

gerichtet werden.

03.02.2021